Freitag, 16. Oktober 2026

Hinweis zur Helmauswahl im Trialsport: ECE 22.06 und integrierte Sonnenvisiere

Mit der schrittweisen Umstellung auf Helme nach der aktuellen Norm ECE 22.06 stehen viele Trialfahrer vor der Anschaffung eines neuen Helms. Dabei sollte neben der Zulassung nach der geltenden Sicherheitsnorm auch auf die speziellen technischen Bestimmungen im Trialsport geachtet werden.

Nach den technischen Vorschriften von DMSB und FIM sind bestimmte Anforderungen an den Augenschutz festgelegt. In den Trial-Technikbestimmungen heißt es ausdrücklich, dass Visiere zwar verwendet werden dürfen, diese jedoch „unter keinen Umständen integraler Bestandteil des Schutzhelmes sein“ dürfen.

Genau hier könnte bei einigen modernen Helmmodellen ein Problem entstehen. Auf dem Markt werden zunehmend Helme mit ECE-22.06-Zulassung angeboten, die zusätzlich über ein integriertes oder ausziehbares Sonnenvisier verfügen. Obwohl diese Modelle die aktuelle Sicherheitsnorm erfüllen, kann ihre Konstruktion mit den speziellen Anforderungen der Trial-Reglements kollidieren.

Für die technische Abnahme bei Trialveranstaltungen ist daher nicht allein die ECE-22.06-Zertifizierung entscheidend. Auch die Bestimmungen zum Augenschutz müssen erfüllt sein. Da integrierte Sonnenvisiere Bestandteil des Helmes sind, besteht die Möglichkeit, dass solche Helme bei Wettbewerben nicht zugelassen werden. Grundlage hierfür ist Artikel 31 „Eye Protection“ der FIM Trial Technical Rules sowie die entsprechende Regelung unter Punkt 01.71 „Augenschutz“ der DMSB-Technikbestimmungen.

Der DMV Nordbayern empfiehlt deshalb allen Sportlern, die derzeit einen neuen Trialhelm anschaffen möchten, die einschlägigen Bestimmungen sorgfältig zu prüfen und nach Möglichkeit auf Helme mit integriertem oder ausziehbarem Sonnenvisier zu verzichten. So lassen sich spätere Probleme bei der technischen Abnahme vermeiden und unnötige Zusatzkosten verhindern.

Weiterführende Informationen
FIM Trial Technical Rules 2026
DMSB/DMSJ Technische Bestimmungen Trial

Hinweis: Die Verantwortung für die Einhaltung der jeweils gültigen technischen Bestimmungen liegt grundsätzlich beim Fahrer. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Veranstalter oder dem zuständigen Technischen Kommissar vor dem Kauf eines neuen Helms.