Montag, 20. April 2020

Coronainfos BLSV

Die neuesten Infos vom BSLV:
FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV

In Auszügen:  
NEU! Ist bei „Sport an der frischen Luft“ die Benutzung von Sport- und/oder Trainingsanlagen erlaubt?
Nein. Sowohl mit der geltenden Ausgangsbeschränkung als auch des ausgerufenen Katastrophenfalls ist eine Nutzung von Sport- und/oder Trainingsanlagen untersagt und verboten. Sport- und/oder Trainingsanlagen sind bis vorerst einschließlich 3. Mai 2020 zu schließen. Sport im Freien ist in Gruppen oder mit mehr als einer Person, mit der man nicht zusammenlebt, verboten! Der Bayerische Rundfunk hat hierzu zuletzt in einem Artikel informiert: https://www.br.de/nachrichten/sport/outdoor-sport-was-darf-ich-eigentlich-und-was-nicht,Rv0R3JO  

NEU! Dürfen aktuell noch Trainingseinheiten und Wettkämpfe in Bayern abgehalten werden?
Nein. Die bayerischen Sportfachverbände haben den Spiel- und Wettkampfbetrieb bereits eingestellt. Mit der seit 21. März 2020 geltenden Ausgangsbeschränkung sowie des ausgerufenen Katastrophenfalls in Bayern und der damit verbundenen Sperrung aller Freizeiteinrichtungen (darunter fallen z.B. Vereinsräume, Sporthallen, Sport- und Spielplätzen, sowie Fitnessstudios) ist klar, dass der Trainings-Spiel- und Wettkampfbetrieb bis auf weiteres (voraussichtlich bis einschl. 3 Mai 2020) in Bayern ausgesetzt wird.

NEU! Müssen Sportveranstaltungen abgesagt werden und welche Auswirkungen hat die Absage auf die Startgelder bzw. Teilnehmergebühren?
Die Bayerische Landesregierung hat durch die geltende Ausgangsbeschränkung sowie des ausgerufe-nen Katastrophenfalls in Bayern jegliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Mit Verkündung durch die Bundesregierung von 15. April 2020 wurde auch klar gestellt, das Großveranstaltungen in Deutschland vorerst bis Ende August abzusagen sind.