Samstag, 24. Juni 2023

Pflichtversicherung für Motorsportfahrzeuge

Die Pflichtversicherung für Motorsportfahrzeuge durch den Fahrzeughalter scheint dank DMSB vom Tisch zu sein. Allerdings ist damit nicht die Versicherungspflicht, bzw. die Haftpflicht vom Tisch. Bei Wettbewerben ist dies die Sache des Veranstalters, beim Training sind die Vereine gefordert, d.h. Trainingsgeländeversicherung.

Pressemitteilung des BMJ

»Für den Gebrauch von Fahrzeugen bei einer Motorsportveranstaltung in einem hierfür abgegrenzten Gebiet sieht der Gesetzesentwurf einen nach der Richtlinie erforderlichen alternativen Versicherungsschutz vor. Dieser kann auch aufgrund einer vom Veranstalter oder einer anderen Partei abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bestehen. Umfang und Deckungssummen werden in Anlehnung an eine Kfz-Pflichtversicherung geregelt. Die Mindestversicherungssumme liegt in Deutschland für Personenschäden heute bei 7,5 Millionen Euro je Schadensfall. Dies soll auch für den alternativen Versicherungsschutz bei Motorsportveranstaltungen gelten.«

Siehe:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0524_KH_Richtlinie.html

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_KH-Richtlinie.html?nn=110490