Sonntag, 25. Mai 2025

Erleichterter Zugang zur Schankerlaubnis

Für Schausteller, Vereine und mobile Gastronomiebetriebe wird es künftig einfacher, eine Schankerlaubnis zu erhalten. Grund dafür ist eine gezielte Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung.

Anträge können künftig per E-Mail eingereicht werden. Zwei Wochen nach vollständiger Antragstellung gilt die Genehmigung automatisch als erteilt – vorausgesetzt, es erfolgt kein Widerspruch. In solchen Fällen entfällt auch die Gebühr. Die neue Regelung tritt pünktlich zur Festsaison am 1. Juni in Kraft und betrifft insbesondere den vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke bei Volksfesten, Märkten und Vereinsfeiern.

Bisher war für jede Veranstaltung eine gebührenpflichtige Erlaubnis erforderlich, obwohl viele Anforderungen – etwa in Bezug auf Umwelt- und Lärmschutz – durch die Veranstalter regelmäßig erfüllt wurden.


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