Ab 11. Mai können Sportvereine wieder unter Auflagen Sport anbieten. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Betrieb von Sportanlagen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten unter bestimmten Voraussetzungen.
Nachzulesen hier https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
Der DMV-Nordbayern empfiehlt die Rücksprache mit dem jeweiligen LRA.
Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf
https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/21042020_ZehnLeitplanken__end_.pdf
Weitere Infos
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/vereine/2020-05-07_Schreiben_an_Vereine.pdf
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf